Vermeldungen Stralsund KW 34

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# Vermeldungen

Vermeldungen Stralsund KW 34

Vermeldungen in der Woche vom 16.08. bis 23.08.2026

Die Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung.

Kollekten:

16.08.          Für unsere Pfarrei – im Besonderen für die Kirchen in Sellin u. Binz

23.08.          Für unsere Pfarrei – im Besonderen für unser Patronatsfest

In dieser Woche sind 12 Jugendliche unserer Pfarrei auf Firmfahrt zur Vorbereitung auf die Hl. Firmung. Bitte begleiten Sie die Woche mit Ihrem Gebet.

Am Montag, 17.08.26, herzliche Einladung zur Pilgertour „Schweigend um die Altstadt“ mit Sabine Petters, von 18.00 – 20.00 Uhr. Start und Ziel ist der Pfarrhof Hl. Dreifaltigkeit.

Am Mittwoch, 19.08.26, ist um 9.00 Uhr Friedhofseinsatz.

Die Stadtpilgertour durch die Kirchen der Stadt Stralsund findet jeden Freitag statt, Treff ist um 11.45 Uhr an der Kirche St. Jakobi Stralsund.

Am Sonntag, 23.08.26, feiern wir um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche Familiengottesdienst mit Segnung der Schüler und Lehrer. Anschließend laden wir zum gemeinsamen Kinder- und Familiensonntag herzlich ein. Für das Essen planen wir ein Mitbring-Buffet und würden uns freuen, wenn jeder etwas dazu beiträgt und mitbringt.

Vorinformationen:

Am Samstag, 29.08.26, feiern wir unser Patronatsfest der Pfarrei St. Bernhard mit einer Hl. Messe um 11.00 Uhr in der Pfarrkirche und anschließendem grillen und gemütlichem Beisammensein. Wir bitten um Kuchen- und Salatspenden.

Im Herbst diesen Jahres werden der Pfarreirat, der Kirchenvorstand und die Gemeinderäte unserer Pfarrei neu gewählt. Die Wahlen werden als Online-Wahl oder Briefwahl durchgeführt. Gruppen, Verbände und Pfarreimitglieder können bis 13. September 2026 Kandidatenvorschläge für den vorläufigen Wahlvorschlag bei der Wahlkommission (Pfarrbüro) einreichen, auch Selbstvorschläge sind möglich.

Wählbar für den Pfarreirat und die Gemeinderäte sind grundsätzlich alle Wahlberechtigten der Pfarrei, die am Wahltermin das 14. Lebensjahr vollendet haben, für den Kirchenvorstand das 18. Lebensjahr.

Grundsätzlich sind alle katholischen Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die

a) seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen,

b) am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr (KV: 16. Lebensjahr) vollendet haben und

c) in das Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind.

Durch Antrag können Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die nicht in der Pfarrei wohnen.

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